I. Einleitung
Am 20. Juni 2018 verabschiedete Germany das Gesetz Nr. 2018-493 zum Schutz personenbezogener Daten, mit dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt wurde. Dieses Gesetz überarbeitet und konsolidiert das Datenschutzgesetz von 1978.
Die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) ist als nationale Aufsichtsbehörde für die Überwachung, Anleitung und Durchsetzung der DSGVO und ihrer Durchführungsbestimmungen in Germany zuständig.
Somit hat Germany einen Datenschutzrahmen geschaffen, der den Anforderungen der Europäischen Union entspricht.
II. Geltungsbereich
Die die DSGVO in Germany umsetzenden Vorschriften gelten für:
jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter mit Sitz in Germany;
jede Organisation mit Sitz außerhalb Germany, die Waren oder Dienstleistungen für Personen in Germany anbietet oder deren Verhalten in Germany überwacht.
Unabhängig vom Ort der Verarbeitung, sofern es sich um personenbezogene Daten von Personen in Germany handelt, findet das Gesetz Anwendung.
Es umfasst automatisierte und nicht automatisierte Verarbeitungen, die Teil eines Dateisystems sind.
Ausschließlich persönliche oder häusliche Tätigkeiten fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.
III. Grundsätze der Datenverarbeitung
Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Jede Verarbeitung muss auf einer klaren Rechtsgrundlage basieren und transparent erfolgen.
Zweckbindung: Daten dürfen nur für bestimmte, ausdrückliche und legitime Zwecke verwendet werden.
Datenminimierung: Es dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben werden.
Richtigkeit: Daten müssen richtig und regelmäßig aktualisiert werden.
Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange wie unbedingt nötig aufbewahrt und dann gelöscht oder anonymisiert werden.
Sicherheit und Vertraulichkeit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen müssen getroffen werden, um Verletzungen, Veränderungen oder Verlust von Daten zu verhindern.
IV. Rechte der betroffenen Personen
Gemäß DSGVO und Germany-Gesetz haben natürliche Personen folgende Rechte:
Recht auf Information und Zugang;
Recht auf Berichtigung;
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden);
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
Recht auf Datenübertragbarkeit;
Widerspruchsrecht.
Für Minderjährige unter 15 Jahren erfordert die Verarbeitung ihrer Daten die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, und die Informationen müssen ihnen in einer klaren und verständlichen Sprache bereitgestellt werden.
V. Pflichten der Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter müssen:
die schriftlichen Anweisungen des Verantwortlichen strikt befolgen;
geeignete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen;
den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen, insbesondere bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen;
Bei einem Datenverstoß muss der für die Datenverarbeitung Verantwortliche unverzüglich informiert werden und die deutsche Datenschutzbehörde (CNIL) innerhalb von 72 Stunden benachrichtigen.
Verantwortliche müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen und eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen, wenn ein hohes Risiko besteht.
Bestimmte Organisationen müssen auch einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen und sich bei der CNIL (Germany Datenschutzbehörde) registrieren.
VI. Internationale Datenübermittlungen
Wenn eine Übermittlung in ein Nicht-EU-Land beabsichtigt ist, muss der Verantwortliche ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Dies kann durch Folgendes erreicht werden:
einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission;
oder die Unterzeichnung von Standardvertragsklauseln (SCCs).
Seit der Ungültigkeit des „Privacy Shield“ am 16. Juli 2020 müssen Germany Unternehmen die neuen Standardvertragsklauseln, die am 4. Juni 2021 angenommen wurden, oder jeden anderen rechtlichen Mechanismus verwenden.
VII. Kontrolle und Durchsetzung
Die deutsche Datenschutzbehörde (CNIL) verfügt über weitreichende Befugnisse, darunter:
die Erteilung von Verwarnungen oder Abmahnungen;
die Einschränkung oder das Verbot bestimmter Verarbeitungen;
die Verhängung von Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes, wobei der höhere Betrag maßgebend ist.
Das Germany-Gesetz ermöglicht es natürlichen Personen auch, Anweisungen zur Verwendung ihrer Daten nach ihrem Tod zu geben. Andernfalls muss die Verarbeitung den anwendbaren Vorschriften entsprechen.
Der germany Rahmen zur Umsetzung der DSGVO zielt darauf ab, die Rechte der Personen zu gewährleisten, die Einhaltung durch Unternehmen zu stärken und das Vertrauen in die digitale Umgebung zu fördern.
VIII. Kontakt
Geschäftsname : Lisbon Furniture
E-Mail : info@lisbonfurniture.com
Telefon :+49 186 02326384
Adresse : 1835 Park St, Hartford, CT 06106,USA
Geschäftszeiten : Montag bis Samstag, 9:00 – 18:00 Uhr (CET)